Die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist in Kraft getreten. Am 20. September 2019 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung zur Änderung der FinVermV gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen wird eine Übergangsfrist von zehn Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt werden.
Durch das Landgericht Stuttgart ist am 26.02.2019 ein Urteil ergangen, welches seit dem 26.02.2019 rechtskräftig ist, in welchem die Einziehung des Wertes in Höhe von 340.340,00 EUR gegen die Beteiligte Birgit Gisela Beier angeordnet wurde.
Die Versicherungsgruppe die Bayerische verzeichnete in 2019 das beste Geschäftsjahr seit ihrem Bestehen. Nach den vorläufigen Zahlen steigen die Brutto-Beitragseinnahmen der Versicherungsgruppe auf 607 Millionen Euro (Vorjahr 504 Millionen Euro) – ein Plus von 20 Prozent.