Auf deutschen Dächern produzieren rund eine Million kleiner Photovoltaikanlagen Strom. Speisen die Haushalte ihre Energie ins öffentliche Netz ein, agieren sie als Unternehmer. Sie können dabei entscheiden, ob sie Umsatzsteuer zahlen wollen oder nicht. Wer Umsatzsteuer abführt, kann sich im Gegenzug vom Finanzamt die Mehrwertsteuer zurückholen, die er für den Erwerb der Anlage bezahlt hat.