Pressemitteilung Nr. 86/2020 vom 22. September 2020
Beschlüsse vom 21. September 2020 - 1 BvR 2146/20 und 1 BvR 2152/20
Pressemitteilung Nr. 86/2020 vom 22. September 2020
Beschlüsse vom 21. September 2020 - 1 BvR 2146/20 und 1 BvR 2152/20
Der Insolvenzverwalter kann nach Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Auskunft vom Finanzamt über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die privaten Banken sprechen sich in einem aktuellen Positionspapier für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft und insbesondere für mehr Klimaschutz aus.
Im Aktienbereich bieten aktuell vor allem Schwellenländerwerte interessante Anlagemöglichkeiten, heißt es in einem aktuellen Marktkommentar der Fondsgesellschaft Ninety One.
In ihrer ersten Rede zur Lage der Europäischen Union hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unter anderem eine Verschärfung des EU-Klimaziels vorgeschlagen, wonach bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 mindestens 55 Prozent Emissionen eingespart werden sollen.
Die sozialen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie lassen die Bürger verstärkt über ihre individuelle Wohnsituation nachdenken. Für 75 Prozent der Hauseigentümer ist ihr Wohneigentum in Corona-Zeiten eher beruhigend oder sehr beruhigend, nahezu 100 Prozent würden sich heute erneut für Eigentum entscheiden.
Beim Brexit steuern London und Brüssel auf einen harten Bruch zu, schreibt Mark Dowding, Chief Investment Officer beim Asset Manager Bluebay, in einem aktuellen Marktkommentar. Ein eingeschränktes Handelsabkommen dürfte unter Umständen aber erreicht werden können: Sobald der Kompromiss stehe, „ist die Zeit für eine Long-Position im Pfund Sterling gekommen“.
BaFin ordnet Einstellung des Versicherungsgeschäfts an
676 Js 386/18V
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem Aktenzeichen – 676 JS 386/18 – ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Yusuf Kumru; geb. 3.1.1979 und Wioletta Jalowy, die durch Urteil des Amtsgerichts Gütersloh Az.:3 Ds 676Js 386/18-212/19 wegen Geldwäsche verurteilt wurden.
Das betrifft auch die Wohnimmobilienmärkte, jedoch sollten Investoren und Anleger nicht zu früh die Flinte ins Korn werfen. Das merkt der Immobilienexperte Birger Dehne, einer der größten Wohnungsbesitzer Deutschlands, für die Capiterra Group an. Das Unternehmen verwaltet ausschließlich das Vermögen ihres Gründers Dehne. Betrachtet man die Zahlen genauer, so werde klar: Der Boom in der...