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Sonderabschreibung zur Förderung des Wohnungsbaus

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Der Bundesrat hat im Juni dem vom Bundestag bereits im November 2018 verabschiedeten „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ zugestimmt. Eingeführt wird ein neuer Paragraf 7b ins Einkommensteuergesetz (EstG). Das Gesetz ist bislang noch nicht in Kraft getreten. Die internationale Wirtschaftsprüfer- und Beratungspartnerschaft Mazars erläutert die Details der kommenden Sonderabschreibung.

In einem neuen Paragraf 7b EStG werden Sonderabschreibungen für Wohnungen für die ersten vier Jahre nach der Anschaffung oder Bau eingeführt. Neben der normalen Abschreibung auf Wohngebäude von derzeit jährlich zwei Prozent sollen im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung und in den darauffolgenden drei Jahren bis zu jeweils fünf Prozent der Bemessungsgrundlage als Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden können.

Konkret gefördert werden Anschaffung und Herstellung neuer Wohnungen. Dies trifft beispielsweise auch zu auf ein bisher nicht ausgebautes Dachgeschoss in einem Wohngebäude oder bei Umwandlung bisher betrieblich genutzter Gebäude in Wohnraum. Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.

Zwei Höchstbeträge sind zu beachten. Zunächst dürfen die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Darüber hinaus greift die zweite Obergrenze, die die steuerliche Begünstigung auf 2.000 Euro pro Quadratmeter beschränkt. Bei Anschaffungskosten von beispielsweise 2.400 Euro pro Quadratmeter können nur für die Anschaffungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Quadratmeter sowohl die Sonderabschreibung als auch die normale Abschreibung in Anspruch genommen werden. Auf die übersteigenden 400 Euro pro Quadratmeter kann lediglich die normale Abschreibung geltend gemacht werden. Darauf weist Mazars ausdrücklich hin. 

Zum Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens: Im Dezember 2018 hatte der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestages zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Der Bundesrat hatte vor allem eine fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt. Er bat zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen. Außerdem hatte er kritisiert, dass die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche allein nicht ausreicht, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. Dem Gesetzesbeschluss des Bundestages wurde nunmehr unverändert zugestimmt. (DFPA/LJH)

Quelle: Homepage Mazars und redaktionelle Ergänzung

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von factum
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