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Wie das Bundeskartellamt Facebooks Marktmacht begrenzen will

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Der Facebook-Konzern sammelt Nutzerdaten nicht nur mit Diensten wie Instagram und WhatsApp, sondern unter anderem auch, indem er Websites die Einbindung von Buttons erlaubt. Das Bundeskartellamt hat entschieden: Facebook darf diese Daten nicht mehr zu umfassenden Nutzerprofilen zusammenfügen.

Das Bundeskartellamt hat Facebook am 7. Februar 2019 verboten, Nutzerdaten weiterhin aus den verschiedenen Diensten des Konzerns zu umfassenden Profilen zusammenzufügen. Der Konzern muss Sie als Nutzer in Zukunft fragen, ob Daten aus Facebook, Instagram, WhatsApp sowie von weiten Teilen des Internets (also beispielsweise von Seiten, auf denen Facebooks Like- und Share-Buttons eingebaut sind) in einer zentralen Datenbank zusammenfließen dürfen. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, Facebook ist gegen die Entscheidung vor Gericht gezogen. Das Bundeskartellamt darf seine Untersagung gegenüber Facebook aber vorerst durchsetzen, bis eine Entscheidung in der Hauptsache vorliegt. Das hat der BGH am 23. Juni 2020 entschieden und damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 26. August 2019 aufgehoben. Darin war der Vollzug der Entscheidung des Bundeskartellamts zunächst aufgeschoben worden.

Bisher waren vor allem Datenschützer seit Jahren gegen Facebook aktiv – darunter auch die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv).

Das Bundeskartellamt geht hingegen mit dem Hebel des Missbrauchs der Marktmacht gegen Facebook vor. Der Konzern verstößt aus Sicht des Kartellamts gegen das Verbot des sogenannten Ausbeutungsmissbrauchs: Verbraucher könnten Facebooks Dienste nicht auf Augenhöhe mit dem Konzern nutzen. Durch diese Ausbeutung können gleichzeitig Wettbewerber behindert werden, die keinen solchen Datenschatz wie Facebook anhäufen können.

Warum wir zentrale Nutzerprofile kritisch sehen

Kaum ein Internetkonzern weiß so viel über das digitale Leben der Menschen wie Facebook. Das liegt nicht nur daran, dass das soziale Netzwerk Milliarden Nutzer hat, sondern auch an seinen weiteren Diensten wie Instagram und WhatsApp. Selbst wer kein Kunde von Facebook ist, über den erhält das Unternehmen Daten: Like- und Share-Buttons auf zahlreichen Internetseiten übermitteln Informationen schon beim Aufrufen einer Seite, ohne Nutzer nach ihrer Zustimmung zu fragen.

Facebook kann all das bisher zu großen Nutzerprofilen zusammenführen und verdient Geld damit, Informationen an Partner zu verkaufen bzw. zielgenaue Werbung zu schalten. Wer sich wofür interessiert, was er kauft, welche Internetseiten er besucht – je umfassender die Datensammlung über einzelne Menschen ist, desto mehr lässt sich damit verdienen. Und je weiter verbreitet Dienste eines Unternehmens sind, desto schwieriger ist es für den einzelnen, sich deren Reichweite zu entziehen.

Warum das Bundeskartellamt einschreitet

Für das Bundeskartellamt ist das ein Fall von Ausbeutung. Die Behörde hat Facebook deshalb verboten, Daten aus den verschiedenen Quellen weiterhin zusammenzuführen. „Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein“, sagt der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

Das Kartellamt hat darum entschieden:

  1. Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.
  2. Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

Facebook hat gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Außerdem wollte Facebook den sofortigen Vollzug der Entscheidung stoppen. Während mittlerweile höchstrichterlich feststeht, dass das Bundeskartellamt die Entscheidung durchsetzen darf, ist das Hauptsacheverfahren vor dem OLG Düsseldorf noch nicht abgeschlossen.

Facebook hat mittlerweile eine Funktion geschaffen, über die Nutzer zumindest prüfen können, von welchen Internetseiten und Apps Informationen über sie in ihr Nutzerkonto einfließen.

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